Die offene Gesellschaft (OG)
Eine "Offene Gesellschaft" (OG) ist eine sogenannte Personengesellschaft, die sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammensetzt und unter eigener Firma geführt wird. Die OG kann zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden und steht daher auch für freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung.
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Das Servitut
Unter einer Servitut (auch Dienstbarkeit genannt) versteht man ein Nutzungsrecht an einer fremden Liegenschaft. Durch die Servitut wird der Eigentümer einer Liegenschaft zum Vorteil des Servitutsberechtigten verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die Verpflichtung kann jedoch nie in einem aktiven Tun bestehen.
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