Der Vorvertrag
Ein Vorvertrag ist eine Verabredung, künftig einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt (Hauptvertrag) abzuschließen. Hauptgrund für die Fassung eines Vorvertrages ist, wenn für die Erstellung eines Hauptvertrages noch rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen. Beabsichtigt beispielsweise jemand eine Wohnung eines Bauprojektes zu kaufen, für das noch keine Baubewilligung erteilt oder keine Wohnbauförderung gewährt wurde, so wird üblicherweise nur ein Vorvertrag erstellt.
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Die einvernehmliche Scheidung
Eine einmal geschlossene Ehe kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung wieder aufgelöst werden. Hier gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Scheidungen, die Verschuldensscheidung sowie die Scheidung aus anderen Gründen. Beide Scheidungsverfahren können sowohl vom Ehegatten als auch von der Ehegattin allein mittels Klage eingeleitet werden.
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