14. Januar 2021
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, eine fremde Schuld zu übernehmen, wenn der Hauptschuldner die vereinbarte Verbindlichkeit nicht erfüllt. Der Bürge geht somit eine Personalhaftung ein, um den Haftungsfonds des Gläubigers zu vergrößern. Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen. Aufgrund der Gefährlichkeit einer Bürgschaft ist die Erklärung des Bürgen in Schriftform abzugeben, um rechtswirksam zu sein. Eine Bürgschaft ist akzessorisch, das heißt, dass sie vom Entstehen und Bestand der Hauptforderung gegenüber dem Hauptschuldner abhängt.